Erläuterungen zur GKR-Wahl 2023

Die Gemeindekirchenratswahlen 2023 können im Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 5. Novem ber in den Gemeinden stattfinden. Unter dem Motto „Gemeinsam Kirche Gestalten“ können Kandidatinnen und Kandidaten, die zum Tag der Wahl noch nicht das 75. Lebensjahr über schritten haben, sich für das Amt einer/eines Ältesten im Gemeindekirchenrat bewerben und in einer Wahl oder einer gemeindlichen Abstimmung wählen lassen. Die Legislatur des neu ge wählten Gemeindekirchenrates beträgt wieder sechs Jahre.

Innerhalb der Landeskirche ist neben dem Landeskirchenrat eine Arbeitsgruppe mit den Vor bereitungen der Wahl betraut. Diese Arbeitsgruppe ist paritätisch aus allen Kirchenkreisen be setzt und bereitet derzeit Handreichungen und Arbeitsmaterialien für die Gemeinden vor. Die Landessynode hat auf ihrer Herbsttagung im November eine Novellierung des bestehenden Wahlgesetzes beschlossen. Die vorgenommenen Änderungen im Wahlgesetz waren nötig, um das Wahlverfahren zu vereinfachen und der Lebenspraxis in den Gemeinden anzupassen. Hier bei ist der neue Umgang mit der Briefwahl, die damit zur standardisierten Wahlform wird, ein wesentlicher Punkt. Das Wahlgesetz in seiner neuen Ausführung mit Erläuterungen wird mit der ersten Handreichung zur GKR?Wahl in wenigen Wochen in die Gemeinden geschickt.
Für die Gemeindekirchenratswahlen 2023 wurde von der Arbeitsgruppe eine eigene Wort? Bild?Marke entworfen, die in verschiedenen technischen Ausführungen in der Pressestelle so wie im Netz unter https://www.landeskirche-anhalts.de/gkr-wahl erhältlich und für alle Publi kationen hinsichtlich der Wahl zu verwenden ist. Alle Informationen rund um die Wahl werden auf dieser Website zur Verfügung gestellt.

Andreas Janßen

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